Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Neonazi-Untersuchungsausschuss
Der Bundestag will am Donnerstag, 26. Januar 2012, einen Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie einsetzen. Alle fünf Fraktionen haben dazu einen gemeinsamen Antrag (17/8453) eingebracht, über den nach einstündiger Aussprache gegen 13.40 Uhr abgestimmt wird. Dem Gremium sollen elf ordentliche und elf stellvertretende Mitglieder angehören, jeweils vier von CDU/CSU, drei von der SPD, zwei von der FDP und jeweils ein Mitglied von der Linksfraktion und von den Grünen.
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund", ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten.
Auf der Grundlage so gewonnener Erkenntnisse soll das Gremium Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vom 1. Januar 1992 bis zum 8. November 2011 zu den Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, zu den sie unterstützenden Personen und Organisationen sowie zu den der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" oder ihren Mitgliedern zugeordneten Straftaten vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen.
Untersucht werden soll ebenso, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden bewertet wurden, wie sie gegebenenfalls zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht hätten bewertet werden müssen und was die Behörden im Hinblick auf diese Personen und Straftaten jeweils unternommen haben oder hätten unternehmen müssen. Schließlich soll der Ausschuss prüfen, ob und wie die Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt in allen Bereichen, von der Repression über die Prävention bis zur Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen, verbessert werden muss und kann.
Abgestimmt wird auch über Änderungsanträge der Linksfraktion (17/8463) und der Grünen (17/8464). Die Linke will die Zahl der Ausschussmitglieder von elf auf acht reduzieren, die Grünen wollen die Zahl von elf auf 15 aufstocken. (vom)