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Eine bessere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) steht am Donnerstag, 8. März 2012, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/8801) vorgelegt, dessen Ziel es ist, den Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem Entwurf. Die einstündige erste Lesung beginnt um 12.35 Uhr.
Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.
KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.
Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, "um zur Erreichung des 25-Prozent-Ziels beizutragen".
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung prüfen will. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überweisen. (hle)