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Über die Musikförderung durch den Bund wird der Bundestag am Donnerstag, 8. März 2012, voraussichtlich ab 14.30 Uhr debattieren. Grundlage der Aussprache, für die 45 Minuten veranschlagt sind, ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/7222, 17/4901). Prinzipiell liegt die Musikförderung, bedingt durch die im Grundgesetz verankerte Kulturhoheit der Bundesländer, in deren Händen. Doch auch der Bund fördert einzelne Einrichtungen und Projekte, wenn diese im gesamtstaatlichen Interesse liegen. Gänzlich in der Hand des Bundes liegt hingegen die Musikförderung im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Im Jahr 2010 hat der Bund nach Angaben der Regierung insgesamt rund 44,2 Millionen Euro für die Musikförderung aufgebracht. Der Großteil der Fördergelder stammt aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der seit 1998 für die allgemeine Musikförderung des Bundes verantwortlich zeichnet.
Im vergangenen Jahr flossen aus seinem Haushalt aufgrund des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages vom 17. Juni 1993 allein rund 11,9 Millionen Euro an die "Rundfunk Orchester und Chöre Berlin". Weitere 9,5 Millionen Euro gingen an die Kulturstiftung des Bundes, aus deren Etat beispielsweise die Initiative "Jedem Kind ein Instrument" finanziert wird. Obwohl der Bund in der Regel keine Musik- und Theaterfestivals in den Regionen und Ländern der Bundesrepublik dauerhaft fördert, erhielten die Bayreuther Festspiele im vergangenen Jahr 2,3 Millionen Euro aus Bundesmitteln.
Die Regierung begründet dies mit der nationalen und internationalen Bedeutung der Richard-Wagner-Festspiele. Weitere wichtige Geldgeber für die Musikförderung auf Bundesebene sind das Auswärtige Amt, das Bildungs- und Forschungsministerium und das Familienministerium. Nach Angaben der Regierung verteilt sich die Förderung auf alle Musiksparten. Eine scharfe Trennlinie ließe sich bei vielen geförderten Projekten und Einrichtungen zwischen den einzelnen Sparten auch nicht ziehen. (aw)