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Die SPD hat in einem Antrag (17/9167) Wünsche an die Bundesregierung gerichtet, die diese bei den Verhandlungen in Brüssel über die Umsetzung der international vereinbarten Bankenregulierung "Basel III" berücksichtigen soll. Der Antrag wird am Freitag, 30. März 2012, ab 13.10 Uhr erstmals 45 Minuten lang im Plenum beraten. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission einen Richtlinien- und einen Verordnungsvorschlag (Ratsdokumente 13285/11, 13284/11) vorgelegt hat, um die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute, kurz Basel III, in EU-Recht umzusetzen. Ziel ist es, die Regulierungsdefizite zu beheben, die in der Finanzkrise deutlich geworden sind. Danach ist es notwendig, die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken zu stärken, um das System insgesamt krisenfester zu machen.
Brüssel will keine Bankengruppe von dem neuen Regelwerk ausnehmen. Aus Sicht der SPD hat sie damit die Unterschiede in der deutschen Bankenlandschaft zu wenig beachtet. Basel III richte sich vorrangig an international tätige und kapitalmarktorientierte Großbanken, die auf Sparkassen und Kreditgenossenschaften als mittelständische Banken mit regionaler und realwirtschaftlicher Ausrichtung nicht zuträfen. Die für internationale Großbanken erforderliche Regulierung sei deshalb nicht auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgestimmt.
Die SPD bezeichnet die Umsetzung von Basel III als "Gratwanderung zwischen der notwendigen Stabilisierung des Bankensektors und den Finanzierungsanforderungen der Unternehmen". Die Kreditvergabefähigkeit der Banken dürfe daher nicht über Gebühr eingeschränkt werden, da die Sicherung guter Finanzierungsbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung mittelständische Unternehmen von zentraler Bedeutung sei.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen in Brüssel dafür einzusetzen, dass die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen nach Geschäftsmodell und Größe der Kreditinstitute differenziert angewendet werden und Risikogewichte von Mittelstandskrediten an ihr tatsächliches Risiko angepasst werden.
Bei den Kapitalabzügen für Finanzbeteiligungen sollten die besonderen Bedingungen der Finanzverbünde der Sparkassen und Genossenschaftsbanken berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Schließlich sollten die Aufsichtsstandards und Meldepflichten der europäischen Bankenaufsicht nicht unmittelbar für regional tätige Kreditinstitute gelten, sondern von der nationalen Aufsicht angewendet werden. (vom)