Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Praxisgebühr
Vier Fraktionen im Bundestag sind dafür, nur die Union hält dagegen: Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung der Praxisgebühr reißt nicht ab. Auch am Freitag, 20. April 2012, steht das Thema ab 10.40 Uhr für rund 90 Minuten auf der Tagesordnung. Die SPD erklärt in ihrem Antrag "Praxisgebühr abschaffen — Hausärztinnen und Hausärzte stärken" (17/9189), das im Jahr 2003 eingeführte Instrument habe das Ziel gehabt, die Inanspruchnahme von Vertragsärzten besser zu strukturieren. Diese Steuerungsfunktion habe sich jedoch bis heute nicht erfüllt.
Noch immer liege Deutschland bei der Zahl der Arztkontakte mit 17 im Jahr pro Einwohner "international an der Spitze". Bescheiden falle auch die fiskalische Wirkung aus; das durch die Praxisgebühr geschöpfte Finanzvolumen habe im Jahr 2011 für ärztliche und zahnärztliche Behandlung zusammen weniger als zwei Milliarden Euro betragen. Ausgeblieben sei auch die angestrebte Stärkung der Hausärzte. Aufgrund der "mangelhaften Effekte" der Gebühr und der positiven Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei sie "ersatzlos zu streichen".
Die Sozialdemokraten streben zudem an, zu "paritätisch finanzierten Beitragssätzen" zurückzukehren und den von den GKV-Mitgliedern allein zu entrichtenden Beitrag in Höhe von 0,9 Beitragspunkten abzuschaffen. Im Zuge einer Bürgerversicherung müssten außerdem die Zusatzbeiträge abgeschafft werden. Die Abgeordneten plädieren zu einer Rückkehr "zum Rechtszustand vor dem 22. September 2010" bei der hausarztzentrierten Versorgung.
Sie werfen der Koalition vor, die hausarztzentrierte Versorgung durch das GKV-Finanzierungsgesetz zu behindern. Nur durch eine Stärkung der Hausärzte, die eigentlich "diejenigen wären, die verstärkt die Vorbeugemedizin anbieten könnten", sei es möglich, Wirtschaftlichkeit und Qualität des Gesundheitssystems langfristig zu sichern.
Die Fraktion Die Linke will nicht nur die Praxisgebühr, sondern sämtliche Zuzahlungen in der GKV abschaffen. In einem entsprechenden Antrag (17/9067) argumentieren die Abgeordneten, der Gesundheitsfonds weise für das Jahr 2011 einen Überschuss von 5,3 Milliarden Euro aus. Damit wäre eine Abschaffung der Zuzahlungen "zumindest für 2012 gegenfinanziert". Langfristig müsse für eine gerechte und stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen eine solidarische Bürgerversicherung eingeführt werden.
Die Parlamentarier stellen fest, die von den Zuzahlungsbefürwortern angestrebte Steuerungswirkung könne und dürfe es "nicht geben": Die Nachfrage nach medizinisch notwendigen Maßnahmen werde nicht von den Patienten gesteuert, sondern hänge von der ärztlichen Versorgung ab. Im Ergebnis würden durch Zuzahlungen "lediglich Kosten vom Solidarsystem zu den Patientinnen und Patienten verschoben". Da für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Kosten anfielen, würden vor allem Geringverdiener notwendige Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Dies führe zu einer Zwei-Klassen-Medizin und zur "Untergrabung des Solidarprinzips".
Auch Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag angekündigt, Zusatzbeiträge aufzuheben und die Überschüsse für die Abschaffung der Praxisgebühr zu nutzen (17/9408).
Die Debatte dürfte erneut die kontroverse Diskussion innerhalb der Koalition anheizen: Während die FDP sich bereits mehrfach für eine Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen hat, lehnt die Union diesen Schritt ab. Sie will das Finanzpolster der GKV bewahren. (suk)