Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Bundeshaushaltsplan 2013 - Allgemeine Finanzdeabtte
Wenn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag, 11. September 2012, den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2013 (17/10200) vorgestellt hat, folgt von 11 bis etwa 12.40 Uhr eine allgemeine Finanzdebatte. Dieser Debatte liegen vier Haushaltseinzelpläne zugrunde: der Einzelplan 08 des Bundesfinanzministeriums, der Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofes, der Einzelplan 32 "Bundesschuld" und der Einzelplan 60 "Allgemeine Finanzverwaltung". Gegenstand der Aussprache ist auch das von der Regierung vorgelegte Haushaltsbegleitgesetz 2013 (17/10588). Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das Haushaltsbegleitgesetz sieht vor, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung zu streichen, was 2013 zu Minderausgaben von 6,13 Milliarden Euro führen würde. Zugleich soll der Eingliederungsbeitrag aufgehoben werden, den die Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt zahlt. Der Eingliederungsbeitrag ist halb so hoch wie die jährlichen Aufwendungen für die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Verwaltungskosten für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden. Sein Wegfall führt 2013 zu erwarteten Mindereinnahmen von 3,97 Milliarden Euro im Bundeshaushalt.
Sowohl der Wegfall des Eingliederungsbeitrags der Bundesagentur für Arbeit als auch der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung entflechten aus Sicht der Regierung die Finanzbeziehungen zwischen dem Bundeshaushalt und dem Haushalt der Arbeitsagentur.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, den jährlichen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds 2013 einmalig um zwei Milliarden Euro auf zwölf Milliarden Euro zu vermindern. Schließlich soll auch der allgemeine Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung von 2013 bis 2016 gesenkt werden, und zwar 2013 um eine Milliarde Euro und von 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Milliarden Euro.
Für das Finanzministerium sind Ausgaben von fünf Milliarden Euro eingeplant, das sind 390,59 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Mehr als die Hälfte davon entfallen auf Personalausgaben, immerhin 2,86 Milliarden Euro und damit fast 233 Millionen Euro mehr als 2012.
Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,42 Milliarden Euro (plus 103,07 Millionen Euro), gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 607,01 Millionen Euro (plus 51,59 Millionen Euro) und den Ausgaben für Investitionen mit 112,53 Millionen Euro (plus 2,97 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Ministerium mit 246,22 Millionen Euro, das sind 24,83 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll 2013 436,22 Millionen Euro ausgeben können (2012: 446,37 Millionen Euro). Für die Bundeszollverwaltung sind 1,87 Milliarden Euro eingestellt im Vergleich zu 1,75 Milliarden Euro in diesem Jahr. Etwa drei Viertel davon entfallen auf Personalkosten.
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik als IT-Dienstleister für die Bundesfinanzverwaltung soll 204,92 Millionen Euro erhalten (2012: 172,52 Millionen Euro). 82,29 Millionen Euro sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen darf nach dem Willen der Regierung mit 101,28 Millionen Euro rechnen (2012: 99,68 Millionen Euro).
Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 667,15 Millionen Euro (2012: 639,99 Millionen Euro). 56,13 Millionen Euro (2012: 55,78 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen. Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt soll mit 300,12 Millionen Euro (2012: 199,6 Millionen Euro) zu Buche schlagen. Die Zunahme ist auf höhere Zuwendungen für den Betrieb der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) zurückzuführen.
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen sich auf 132,85 Millionen Euro (2012: 122,75 Millionen Euro) belaufen.
Drittgrößter Einzelplan des Etatentwurfs 2013 ist die Bundesschuld mit projektierten Ausgaben von 33,28 Milliarden Euro, 2,48 Milliarden Euro weniger als 2012. Davon entfallen 31,67 Milliarden Euro auf den Schuldendienst, 2,54 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Allein 23,28 Milliarden Euro müssen den Plänen zufolge für Zinsen von Bundesanleihen aufgebracht werden (2012: 23,17 Milliarden Euro).
Auf der Einnahmenseite ist vorgesehen, dass der Bund Kredite in Höhe von 18,8 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufnimmt. Das ist deutlich weniger als 2012 (32,1 Milliarden Euro), aber mehr als 2011 (17,34 Milliarden Euro).
Der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung schließt bei den Einnahmen im Entwurf mit 271,15 Milliarden Euro ab, 6,84 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Davon entfallen 260,11 Milliarden Euro auf Steuern und Abgaben, 7,53 Milliarden Euro mehr als 2012.
Die Ausgaben des Einzelplans summieren sich auf 20,5 Milliarden Euro, 2,14 Milliarden Euro weniger als 2012. Zuweisungen und Zuschüsse machen davon wiederum mit 9,89 Milliarden Euro (2012: 9,53 Milliarden Euro) den Löwenanteil aus. 24,02 Milliarden Euro sollen als sogenannte BNE-Eigenmittel der EU (berechnet auf der Basis des Bruttonationaleinkommens) an die Europäische Union abgeführt werden (2012: 22,76 Milliarden Euro).
Einige Zahlen zu den erwarteten Steuereinnahmen: veranlagte Einkommensteuer 16,34 Milliarden Euro (2012: 14,75 Milliarden Euro), Körperschaftsteuer 10,66 Milliarden Euro (2012: 9,15 Milliarden Euro), Umsatzsteuer 80,28 Milliarden Euro (2012: 76,25 Milliarden Euro), Einfuhrumsatzsteuer 28,19 Milliarden Euro (2012: 28,63 Milliarden Euro), Energiesteuer 39,75 Milliarden Euro (2012: 39,95 Milliarden Euro), Tabaksteuer 14,33 Milliarden Euro (2012: 14,2 Milliarden Euro, Versicherungsteuer 11,05 Milliarden Euro (2012: 11 Milliarden Euro), Stromsteuer 6,4 Milliarden Euro (2012: 6,92 Milliarden Euro), Kfz-Steuer 8,25 Milliarden Euro (2012: 8,4 Milliarden Euro), Solidaritätszuschlag 13,85 Milliarden Euro (2012: 13,3 Milliarden Euro). (vom)