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Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818) stößt auf Kritik der Opposition. Das wurde bei der ersten Lesung der Vorlage am Freitag, 19. Oktober 2012, deutlich. Während SPD- und Grünen-Fraktion zwar die Grundrichtung der Initiative begrüßten, aber die Umsetzung als nicht ausreichend zur Steigerung der Attraktivität der Riester-Rente bezeichneten, forderte die Linksfraktion ein Ende der Riester-Rente zugunsten einer Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Rechtslage bei der privaten Altersvorsorge "flexibler und transparenter zu machen", sagte Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU). Dazu gehöre die Einführung von Produktinformationsblättern, die die Angebote besser vergleichbar machen sollen. Beim sogenannten Wohnriester soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein, so Flosbach weiter.
Außerdem soll die Eigenheim-Rentenförderung künftig auch in den Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbstgenutzten Wohnung einbezogen werden können. "Mit dem Gesetz machen wir Riester-Verträge attraktiver", zeigte sich Flosbach optimistisch und verwies auf den Namensgeber, den ehemaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester, der dies unlängst auch so bewertet habe.
Petra Hinz (SPD) warf einen Blick in die Vergangenheit. Es sei noch gar nicht so lange her, da hätten Union und insbesondere die FDP die gesetzliche Rente zugunsten der privatfinanzierten kapitalgedeckten Altersvorsorge ablösen wollen. Spätestens die Finanzkrise habe aber deutlich gemacht, dass der Weg der Ergänzung der gesetzlichen Rente durch betriebliche Rente und private kapitalgedeckte Vorsorge der richtige sei.
Der Gesetzentwurf, so Hinz weiter, habe durchaus zustimmungsfähige Teile, wie etwa das Produktinformationsblatt und die Kostentransparenz. Kritisch sieht sie aber die "Privilegierung von Wohnriester", erst recht vor dem Hintergrund, dass es noch fraglich sei, ob eine Immobilie tatsächlich als Altersvorsorge tauge. Hinz erhob zugleich die Forderung, das in der privaten Altersvorsorge angesparte Geld dürfe im Alter nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Anders als die SPD wolle seine Fraktion die Menschen selber entscheiden lassen, wie sie sparen, sagte Frank Schäffler (FDP) und nahm dabei Bezug auf Pläne von SPD-Chef Sigmar Gabriel, der gefordert habe, dass Arbeitnehmer zwei Prozent des Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen müssten. "Wenn Menschen in eine Immobilie sparen, haben sie vielleicht gar nicht die Möglichkeit, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen", sagte Schäffler.
Eine solche Forderung habe nichts mit sozialer Politik zu tun, sondern sei eine "Gängelung des Sparers". Die Koalition, so der FDP-Abgeordnete weiter, reagiere auf die Verschuldungskrise mit einer Sparkultur. Daher werde man nicht das Sparen diskreditieren. Es müsse zudem aufgepasst werden, dass die Inflation nicht am Ende die Altersvorsorge wegnimmt, warnte er.
Mit dem Gesetz wolle die Koalition in dem Dickicht der privaten Altersvorsorge "mit einer Taschenlampe Licht bringen", sagte Matthias W. Birkwald (Die Linke). "Wir wollen aber dieses Dickicht roden, statt es besser auszuleuchten", machte er deutlich.
Anstelle der "milliardenschweren Riester-Förderung" müsse jeder Cent in die gesetzliche Rente investiert werden, forderte Birkwald. "Mit dem Riesenflop Riester muss Schluss sein", sagte er. Einzig die Versicherungsindustrie habe von der Teilprivatisierung der Altersvorsorge profitiert.
Die Linksfraktion wolle das Kind mit dem Bade ausschütten, bemühte Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) ein altes Sprichwort. "Bloß weil es Defizite bei Riester gibt, muss nicht alles abgeschafft werden", sagte er. Es gelte vielmehr, die Probleme anzugehen.
Dazu gehört aus seiner Sicht, dass viele Riester-Produkte ohne die staatliche Förderung nicht attraktiv seien. Zudem bleibe viel zu viel Geld im Vertrieb stecken, kritisierte er. Eine "gute Idee" sei das geplante Produktinformationsblatt. Allerdings frage er sich, warum es dies nur für Neukunden geben solle.
Im Anschluss an die Debatte überverwies der Bundestag die Vorlage zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss. (hau/19.10.2012)