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Die Grünen wollen die energetische Gebäudesanierung und ein sozial gerechtes Mietrecht in Einklang bringen. © pa/chromorange
Die energetische Gebäudesanierung muss sozialverträglich umgesetzt werden. Darüber waren sich die Sachverständigen am Mittwoch, 28. November 2012, in einem öffentlichen Expertengespräch des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) einig. Grundlage des Hearings war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen – Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht" (17/7983). Die Fraktion fordert darin neben Änderungen im Mietrecht unter anderem, Vorgaben für Mindestanteile erneuerbarer Energien zu machen sowie Sonderregelungen für denkmalgeschützte Bauten zu erarbeiten. Einzelne Förderprogramme sollen "zielgruppengerecht" ausgerichtet werden.
Gesine Kort-Weiher vom Deutschen Städtetag bezeichnete es als ein Hauptanliegen für alle Akteure, die sozialen Belange der betroffenen Mieter trotz der im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und dem altengerechten Umbau des Wohnungsbestandes erforderlichen erheblichen Investitionen zu wahren.
Die Mieten müssten bezahlbar bleiben. Deshalb hielt sie es für erforderlich, eine ausreichende und verlässliche Förderkulisse aufzubauen und im Hinblick auf die notwendigen Investitions- und Planungssicherheit ausreichend zu verstetigen.
Auch Dr. Christian Lieberknecht, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme für eine interessengerechte Verteilung der Lasten zwischen Vermietern und Mieter aus.
Die Energiewende im Gebäudebereich werde nicht ohne die Vermieter gelingen. Sie seien es, die ihre Gebäude energetisch sanieren und das wirtschaftliche Risiko tragen würden. Insofern seien die klimapolitischen Vorgaben eine schmale Gratwanderung zwischen den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und dem Vermieter-Mieter-Verhältnis.
Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund betonte, dass die notwendigen Klimaschutzstandards und Konsequenzen aus dem Atomausstieg im Wohnbestand sozialverträglich durchgesetzt werden müssten. Es sei Transparenz für Eigentümer und Mieter zu schaffen.
Für Michael Spielmann von der Deutschen Umwelthilfe ist ein "Sanierungsfahrplan" notwendig, der alle Beteiligten einbezieht, um die enormen Energie- und Klimaschutzpotenziale heben zu können. Die politischen Rahmenbedingungen müssten jedoch sicherstellen, dass die damit verbundenen Belastungen ausgewogen und gerecht verteilt werden.
Dr. Kai H. Warnecke vom Zentralverband der Deutschen Haus-Wohnungs- und Grundeigentümer, Haus & Grund Deutschland, müssen die Weichen so gestellt werden, dass den privaten Immobilieneigentümern weiterhin ermöglicht wird, qualitativ hochwertigen Wohnraum zu angemessenen Mieten anbieten zu können. In erster Linie bedeute dies, dass Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil privater Vermieter sowie weitere finanzielle Belastungen dieser Anbietergruppe unterbleiben müssten.
Warnecke forderte unter anderem im Interesse der Eigentümer und Mieter, von weiteren Verschärfungen bei den energetischen Vorgaben an Wohngebäuden Abstand zu nehmen. Die bestehenden Vorgaben müssten zudem vereinheitlich werden. (mik/28.11.2012)