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III. Das kaiserliche Deutschland
2. Die Kooperation zwischen Monarchie und nationalem Liberalismus
Zwar bleiben Militär und Außenpolitik als Herrschaftsdomäne der Monarchie von den Befugnissen des Parlaments ausgeschlossen, doch nutzt die liberale Mehrheit im Reichstag des Norddeutschen Bundes dessen Gesetzgebungskompetenz umso intensiver. Im Bündnis mit der konservativen preußischen Staatsführung und in der Hoffnung auf baldige Vollendung der Reichseinheit werden mehr als 80 Gesetze verabschiedet, die eine vergleichsweise moderne Wirtschafts- und Sozialverfassung, Rechtsordnung und Verwaltungsstruktur begründen. Die damit verbundene Auflösung traditioneller Ordnungen und der unverhüllte preußische Hegemonieanspruch