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Bundestagsadler im Plenum des Deutschen Bundestages, nach einem Entwurf von Prof. Ludwig Gies, 1953, Bearbeitung 1999, Studio Laeis, Köln. © DBT/Melde
Das traditionsreichste deutsche Staatssymbol ist der Adler. Seine Ursprünge lassen sich bis in die Anfänge des Heiligen Römischen Reiches verfolgen. Er zierte das Wappen des Königs, und fast alle Reichsfürsten führten den Adler in ihrem Schild, um so ihre Stellung als Lehnsleute des Königs anzuzeigen. Das Wappen des Kaisers war im Unterschied zum einköpfigen Königsadler der Doppeladler. 1433 eingeführt, blieb dieser Kaiser- und Reichswappen bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806.
Im Zuge der Revolution von 1848 entschied sich die Nationalversammlung in der Paulskirche für den Doppeladler als Bundeswappen. Damit sollte auch an die Staatssymbolik des Heiligen Römischen Reichs angeknüpft werden. Anlässlich der Proklamation des Deutschen Reiches 1871 entschied man sich gegen den Doppeladler und damit