Berlin: (hib/MIK/BOB) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 17 Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung (17/417) durch die Bundesregierung hervor. Der Mehrbedarf beruhe auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten, heißt es weiter.
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