Wirtschaft und Technologie/Verordnung - 26.01.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Struktur der Einfuhrliste wird an die Kombinierte Nomenklatur der EG (Warenschema für Zoll- und Statistikzwecke) und das darauf beruhende deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst. Änderungen der Genehmigungsvorbehalte oder der Verfahrensanordnungen für die Einfuhr gebe es dadurch nicht, geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten 159. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (