Im Bundestag notiert: Höchstgrenzen für die Passagierschadenshaftung
Recht/Gesetzentwurf - 14.04.2010
Berlin: (hib/BOB/STO) Die Höchstgrenzen für die Passagierschadenshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz sollen angehoben werden. Wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (17/1293) erläutert, soll dies unter anderem für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für die verspätete Beförderung eines Flugreisenden sowie für Zerstörung, Verlust oder verspätete Beförderung von Gepäckstücken eines Passagiers gelten.