Berlin: (hib/STO/AW) Die Einbürgerung in Deutschland setzt unter anderem das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die Erklärung voraus, dass der Einbürgerungsbewerber ”keine Bestrebungen dagegen verfolgt oder unterstützt“. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1383) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (