Berlin: (hib/HLE/MPI) Eine Reform der Grundsteuer ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (17/1526). Die Bundesregierung soll darlegen, wie sie das gegenwärtige Berechnungssystem für die Grundsteuer einschätzt und welche Ziele sie bei einer Reform anstrebt. In ihrem Vorwort weist die Fraktion darauf hin, dass die Grundsteuer in den alten Bundesländern nach den Einheitswerten von 1964 und in den neuen Bundesländern nach den Einheitswerten von 1935 berechnet werde.