Berlin: (hib/ROS) Derzeit könne kein Zeitraum genannt werden, in dem ein ”Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen“ ins deutsche Recht vorgelegt werden kann. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1543) auf eine Kleine Anfrage (