Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz
Berlin: (hib/AST/JOH) Die schädliche Auswirkung von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt soll durch die Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht verringert werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/1900).
Die Änderungen des Bundesrates seien nach der Zustimmung des Bundestages im Februar diesen Jahres von der Regierung unverändert übernommen worden. <