Berlin: (hib/MIK/AH) Im Rahmen der Linienfindung für eine Straßenbaumaßnahme wird lediglich eine Kostenschätzung der erforderlichen Brückenbauwerke vorgenommen. Detaillierte Aussagen können hierzu erst nach Erstellung der Entwurfsunterlagen in Abhängigkeit von den erforderlichen Konstruktionen und Abmessungen der Bauwerke getroffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4787) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (