Berlin: (hib/AH/MIK) Die Bundesregierung nennt die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen ein positives Instrument für eine gesicherte Abfallentsorgung, die Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Schonung wertvoller fossiler Brennstoffressourcen. Nach Auskunft der Bundesregierung obliegt die immissonsschutzrechtliche Genehmigung und Überwachung, auch von Kohlekraftwerken, den Bundesländern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/5162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis n90/Die Grünen (