Berlin: (hib/BOB/MPI) Das Ziel einer Richtlinie Umweltstrafrecht ist es, einen EU-weiten Mindeststandard für schwere Umweltdelikte zu schaffen. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Richtlinie im November 2008 verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5391) dient jetzt der Umsetzung der Richtlinie. Nach diesem Recht würden unter anderem dem Menschen oder der Umwelt schädlichen oder zumindest gefährlichen Umgang mit gefährlichen Abfällen oder radioaktiven Stoffen sowie das Betreiben gefährlicher Anlagen strafbar sein.