Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zieht, der die so genannte Dreiteilungsmethode, also die Einbeziehung einer ”Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehepartner in die Bemessung des Bedarfs des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten“, für verfassungswidrig erklärt. In einer Kleinen Anfrage (17/5360) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht.