Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat möchte es Bewährungshelfern ermöglichen, personenbezogene Daten unmittelbar an die Polizei und die Vollstreckungsbehörden sowie an Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs zu übermitteln. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/6854) vorgelegt. Die Bundesregierung spricht sich dagegen aus.
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