Berlin: (hib/CHE) Die Situation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die privat krankenversichert sind, steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (
17/7129). Privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, müssen in der privaten Krankenversicherung bleiben, obwohl der von den Jobcentern gezahlte Krankenkassenzuschuss nicht ausreicht, um die Beiträge zu finanzieren. Diese Regelung hatte das Bundessozialgericht