Berlin: (hib/AMR) Den vom Bund an Alleinerziehende gezahlten Unterhaltsvorschuss konnten die Bundesländer in den Jahren 2005 bis 2010 im Durchschnitt zu 17 bis 20 Prozent von den Unterhaltsschuldnern zurückholen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (