Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Ausflaggung nach Paragraf 7 des Flaggenrechtsgesetzes unter der Lupe
Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Schiffe mit welcher Bruttoraumzahl (BRZ) seit 2004 danach ausgeflaggt wurden und gleichzeitig nach Paragraf 5a des Einkommensteuergesetzes durch die Tonnagegewinnermittlung besteuert wurden. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, wie viele Schiffe mit welcher BRZ, die nach Paragraf 7 Flaggenrechtsgesetz ausgeflaggt wurden, anschließend wieder die deutsche Flagge führten.
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