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Die Grünen fragen deshalb, ob die Bundesregierung die Einschätzung des russischen Präsidenten Dmitri Medwedew teilt, „dass die Richterschaft in Russland dermaßen korrupt ist, dass eine ,Selbstreinigung‘ nicht möglich ist“. Die Regierung soll darlegen, wo sie die größere Gefahr sieht: in der Einmischung der russischen Exekutive in richterliche Angelegenheiten oder im Berufsethos und der heutigen Rechtspraxis der russischen Richterschaft.
Unter dem Stichwort „Strafverfolgung und Strafvollzug“ will die Fraktion unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Umsetzung der 2001 verabschiedeten neuen russischen Strafprozessordung beurteilt, die unter anderem eine effektivere Trennung von Ermittlungsorganen und Richtern vorsieht und den Richtern eine bessere Kontrolle über Verstöße während der Ermittlungen ermöglichen soll.
Außerdem fragt die Fraktion unter anderem nach den Auswirkungen der russischen Gesetzgebung zu Nichtregierungsorganisationen (NGO), zum Wahlgesetz, zu den international umstrittenen Prozessen gegen den früheren Unternehmer Michail Chodorkowski und zum Rechtskultur-Verständnis in Russland.
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