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Sie war– ausgehend von den kompletten Bezügen für einen Monat – seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden und belief sich in den Jahren 2004 und 2005 auf 60 Prozent eines Monatsbezugs, wie die Koalitionsfraktionen erläutern. Dieser Betrag sei im Jahr 2006, befristet auf fünf Jahre, um die Hälfte reduziert worden. Diese im Jahr 2010 verlängerte Kürzung soll nun zum 1. Januar 2012 auslaufen, so dass dann das 2004 geltende Niveau wieder erreicht würde.
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