Berlin: (hib/CHE) Empfängern von Grundsicherung nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch sollen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie ein ehrenamtliches kommunales Mandat ausüben. Deshalb hat die Fraktion Die Linke einen Antrag (
17/7646) vorgelegt, in dem sie ein Gesetz fordert, das verhindert, dass Aufwandsentschädigungen für solche Tätigkeiten auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet werden. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative mit der bedeutenden Rolle von ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gesellschaft. Die Bereitschaft der Bürger dazu verdie