Im Bundestag notiert: Kriegsopferfürsorgeleistungen
Haushalt/Unterrichtung - 13.01.2012
Berlin: (hib/HLE) Aufgrund einer Rechtsverpflichtung durch das Bundesversorgungsgesetz müssen für Kriegsopferfürsorgeleistungen sieben Millionen Euro mehr ausgegeben werden. Das Finanzministerium habe auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt, heißt es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (17/8315).
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