Berlin: (hib/MIK) Es gibt keine Rechtsvorschrift, dass Trassenentgelte bei der Deutschen Bahn AG vollständig zum Betrieb und zur Instandhaltung der jeweiligen Trassenabschnitte verwendet werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (