Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Bundesregierung liegt keine Prognose über Flugbewegungen auf dem Flughafen Berlin Brandenburg International vor
Eine Prognose für BBI sei 2009 von der Intraplan Consult GmbH (München) im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg gestellt beziehungsweise aktualisiert worden. Sie beziehe sich auf das Jahr 2020 und sei in das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingebracht worden. Diese Prognose gehe dabei für 2020 von 33,2 Millionen Passagieren und 368.760 Flugbewegungen (Starts und Landungen aller Verkehrsarten) aus. Bei Fortschreibungen über 2020 hinaus wird derzeit mit einem jährlichen Wachstum von 2,6 Prozent gerechnet.
Der Energieverbrauch pro Personenkilometer ist bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (bis 500 Kilometer) rund 4,4 mal so hoch wie bei einer Fahrt mit der Bahn, schreibt die Regierung weiter. Deshalb begrüßt sie grundsätzlich die Verlagerung vom Flugzeug auf die Bahn, wenn dadurch auch Vorteile für die Umwelt erzielt werden. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Bundesregierung, über die Durchführung einzelner Verkehre oder Strecken zu entscheiden.
Die Regelung von Betriebszeiten an Flugplätzen liege in der Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden der Länder und nicht in der Zuständigkeit der Regierung, heißt es weiter. Unabhängig davon habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Oktober 2011 über die Nachtflugregelung am Flughafen Berlin abschließend entschieden, in dem es den diesbezüglichen Planergänzungsbeschluss bestätigt habe. Eine Aussage zur Nettofluglärmentlastung bezogen auf den Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr könne die Bundesregierung nicht treffen, da sie keine Fluglärmberechnung durchführe.
Das Flugroutenkonzept, dass die Deutsche Flugsicherung GmbH für den neuen Berliner Verkehrsflughafen im September 2010 der örtlichen Fluglärmkommission vorgestellt hat, unterscheidet sich laut Regierung „signifikant“ von den Flugroutenvorschlägen im Juli 2011. Die durch die neuen Vorschläge erreichten Verbesserungen verschiedener potenziell von Fluglärm betroffener Gebiete seien unter anderem auf das intensive Engagement der betroffenen Bürger zurückzuführen. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang mit Bürgerinitiativen zahlreiche Gespräche geführt, an denen auch Vertreter der Deutschen Flugsicherung teilgenommen hätten. Die dort gefundenen Ergebnisse seien in die neuen Flugroutenvorschläge eingegangen.
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