Im Bundestag notiert: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Wirtschaft und Technologie/Verordnung - 07.02.2012
Berlin: (hib/HLE) Um das Waffenembargo gegen den Südsudan und Embargo-Veränderungen gegenüber anderen Ländern wie Libyen umzusetzen, hat die Bundesregierung die 93. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/8539) vorgelegt. Es wird außerdem eine Anpassung an die Fortgeltung des Waffenembargos gegenüber Syrien vorgenommen.