Berlin: (hib/BOB) Der Generalbundesanwalt leitete im Jahre 2011 kein Ermittlungsverfahren wegen sogenannter „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten neu ein. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (