Berlin: (hib/STO) Das Mikrozensusgesetz 2005 soll nach dem Willen der Bundesregierung um vier Jahre verlängert werden, um die Fortführung des Mikrozensus nach 2012 zu sichern. Das geltende Gesetz ordne Datenerhebungen bis einschließlich 2012 an, schreibt die Regierung in einem Gesetzentwurf (17/10041), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Zur Fortführung des Mikrozensus sei ein Anschlussgesetz erforderlich. Mit dem Entwurf soll das Mikrozensusgesetz 2005 daher bis einschließlich 2016 verlän