Im Bundestag notiert: Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn 39
Verkehr und Bau/Antwort - 30.07.2012
Berlin: (hib/HLE) Die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn 39 werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der Verkehrslärmschutzverordnung so geplant, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Daher werde es im Bereich Lüneburg einen Tunnel von 399 Meter Länge mit anschließenden Lärmschutzwällen geben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10343) auf eine