Berlin: (hib/VER) Die SPD-Fraktion hat den Antrag „Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten“ (17/9976) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) vorzulegen. Dieser müsse unter anderem regeln, dass „Kleinstgenossenschaften von der Pflichtprüfung nach Paragraph 53 GenG befreit sind, ihren Jahresabschluss jedoch dem Prüfungsverband übermitteln müssen“.