Berlin: (hib/VER) Die Geburt jedes Kindes muss bereits mit Angabe von Namen, Geburtstag und -ort im Geburtseintrag jedes Elternteils aufgeführt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11630) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11418) zum Schutz des