Im Bundestag notiert: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Recht/Gesetzentwurf - 04.01.2013
Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11472) vorgelegt. Unter anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, „dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären“, heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, „ungerechtferti