Im Bundestag notiert: Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Recht/Gesetzentwurf - 30.01.2013
Berlin: (hib/VER) Die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Das sieht der „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (17/12013) vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. Mit dieser Initiative folgt die Regierung einer EU-Richtlinie, die bis zum 1. November 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.