Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013 > Sozialausschuss beschließt Koalitionsantrag zur Förderung Behinderter im Arbeitsleben
Wie bereits im Antrag argumentierte auch ein Linke-Abgeordneter in der Ausschusssitzung, dass die Arbeitslosenzahlen Behinderter stagnieren oder sogar steigen würden, während insgesamt die Quote rückläufig sei. Außerdem würden die Betroffenen durchschnittlich nur etwa 130 Euro pro Monat verdienen. Das sei „weniger, als im Knast“ gezahlt werde. Deshalb bestehe Handlungsbedarf.
Eine sozialdemokratische Abgeordnete erklärte, warum ihre Fraktion dem Koalitionsantrag nicht zustimmen könne: Inhaltlich sei er enttäuschend und der Titel, „Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen“, würde die Betroffenen zu Objekten degradieren. „Diese Überschrift können wir nicht mittragen“, sagte sie.
Ein Grünen-Abgeordneter forderte unter anderem „ein dauerhaftes Budget für Unterstützungsleistungen für Integrationsbetriebe“. Es bedürfe eines „flexiblen Spektrums“, sagte er. Mit beispielsweise Behinderten-Werkstätten, integrativer Unternehmerüberlassung und Integrationsbetrieben „müssen wir diskriminierungsfrei alle Wege offen halten“, sagte er mit Blick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt.
Eine liberale Abgeordnete argumentierte, dass Unternehmen, die beispielhaft vorangehen und die Anforderungen, insbesondere die Quote der Pflichtplätze für Menschen mit Behinderungen, übererfüllen, zusätzliche Unterstützung erhalten sollten. Diese Firmen zu belohnen, sei möglicherweise auch anderen Unternehmen eine Motivation, dem Beispiel zu folgen.
Eine Rednerin der Unionsfraktion betonte, dass die Entstehung eines inklusiven Arbeitsmarktes ein Prozess sei. Aktuell müssten dafür sowohl Arbeitgeber als auch die Belegschaften sensibilisiert werden. Deshalb sollten positive Beispiele publik gemacht werden. Den Koalitionsantrag sei ein „Appell an die Gesellschaft, das Thema als Daueraufgabe zu verstehen“.
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