Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2013 > Prinzipielle Zustimmung für Novelle des Filmförderungsgesetzes
Einhellig begrüßt wurde von allen Experten die zeitliche Befristung der Gesetzesnovelle. Eine umfassende und dauerhaftere Novellierung des FFG sei erst möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klage einer Kinokette gegen das Gesetz entschieden habe. Unterschiedliche Vorstellungen herrschten zwischen den Sachverständigen jedoch über den konkreten Zeitraum. Während sich Joachim Birr als Vertreter des Bundesverbandes Audiovisueller Medien und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft sowie Stefan Gärtner vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) für eine Laufzeit von drei Jahren aussprachen, plädierte Thomas Negele vom Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) für eine Beschränkung der Gesetzesnovelle auf zwei Jahre. Unterstützung fand bei den Sachverständigen ebenso der Ansatz, Kinofilme zukünftig nur noch dann zu fördern, wenn zugleich jeweils eine barrierefreie Version für seh- und hörgeschädigte Menschen produziert wird. Negele kritisierte jedoch, dass die Mittel für den barrierefreien Umbau von Kinos zu gering seien.
Unterstützt wurden auch die Regelungen zur Digitalisierung des Filmerbes. Christian Bräuer von der AG Kino bemängelte allerdings, dass das zur Verfügung gestellte Budget zu klein sei. In diesem Sinne äußerte sich auch Rainer Rother von der Stiftung Deutsche Kinemathek. Er wünschte sich zudem konkrete Regelungen im Gesetz zur Pflichtarchivierung von Filmen. Die Archivierung des Filmerbes müsse langfristig geregelt und stärker in der Filmförderung berücksichtigt werden. Am besten sei es, wenn das Ursprungsfilmmaterial archiviert werde. Die Besitzrechte der Filmproduzenten an diesem Material blieben natürlich unangetastet. Allerdings müsse hierfür die Vertrauensbasis zwischen Produzenten und den Filmarchiven vergrößert werden.
Kritisch bewertet wurden die geplanten Veränderungen bei der Referenzfilmförderung. So werden mit der Referenzfilmförderung beispielsweise künstlerische Erfolge wie die Teilnahme an Festivals in Berlin, Cannes und Venedig oder der Gewinn des Deutschen Filmpreises, des Oscars oder des Golden Globes belohnt. Dieser Preis der Auslandspresse in Hollywood soll nach dem Gesetzentwurf allerdings aus der Referenzfilmförderung gestrichen werden. Dies sei „nicht nachvollziehbar“ kritisierte Katharina Dockhorn vom Verband der deutschen Filmkritik. Kritik wurde ebenso an den geplanten Veränderungen beim Punktesystem in der Referenzfilmförderung geübt. Es bestehe die Gefahr, dass dadurch dem wirtschaftlichen Erfolg von Filmen gegenüber dem künstlerischen Anspruch bei der Förderung einseitig Vorrang gewährt werde, bemängelten Thomas Frickel von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm und Jürgen Kasten vom Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure. Maria Köpf von der Allianz Deutscher Produzenten pflichtete bei, dass das neue System vor allem für die Produktion von Dokumentarfilmen negative Auswirkungen habe. Katharina Uppenbrink vom Verband Deutscher Drehbuchautoren kritisierte, dass die Förderung von Drehbüchern noch immer zu niedrig sei. Diese seien schließlich die Grundlage eines jeden Films.
Unterstützung fand hingegen durchgängig die Forderung nach einer stärken Förderung des Kinderfilms. Die Produktion von Kinderfilmen sei ein „Hoch-Hoch-Risikogeschäft“ und müsse deshalb stärker unterstützt werden, sagte Kasten. Köpf und Dockhorn sprachen sich in diesem Zusammenhang auch für die Einführung von Quoten aus. Auch Jens-Ole Schröder sah als Vertreter von ARD und ZDF „großen Handlungsbedarf“ bei der Förderung des Kinderfilms. Er verwies zugleich darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu dieser Verpflichtung stünden.
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