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Peter-Michael Haeberer, von 1997 bis 2001 Leiter des Staatsschutzes beim Berliner LKA und dann bis 2011 Chef der Landesbehörde, räumte ein, dass sich in den Akten keine Hinweise finden, wonach die Angaben von „VP 562“ vom Februar 2002 an zuständige Stellen in anderen Ländern übermittelt wurden. Dies hätte dem Vorgesetzten des V-Mann-Führers, der sich um Thomas S. gekümmert hat, auffallen müssen, sagte der Zeuge. Es habe „mehrere fachliche Fehlleistungen“ gegeben. „VP 562“ hatte damals mitgeteilt, dass Jan W., eine zentrale Figur der rechtsextremen Musikszene in Sachsen, Kontakt zu drei abgetauchten und gesuchten Thüringern habe. S. nannte seinerzeit keine Namen, doch hätte nach Auffassung des Ausschusses eine Überprüfung dieser Information eventuell Spuren zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe legen können.
Haeberer wollte sich die Position des Gremiumsvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD), wegen der fehlenden Fundstellen in den Akten könne die Nichtweitergabe des Hinweises von S. als belegt gelten, nicht zu eigen machen. Mit der von ihm gewählten Formulierung wollte der Zeuge vielmehr nahelegen, es sei nicht auszuschließen, dass die Angaben von „VP 562“ auch mündlich übermittelt worden sein könnten. Edathy konfrontierte den ehemaligen LKA-Chef mit der in geheimer Sitzung gemachten Aussage des für S. zuständigen V-Mann-Führers, er sei für die Weiterleitung von solchen Informationen gar nicht zuständig gewesen. Haeberer sagte dazu, der Beamte hätte diese Frage auch von einer höheren Ebene im LKA entscheiden lassen können. Wie Edathy und die anderen Obleute betonte indes Grünen-Sprecher Wolfgang Wieland, dass Berlin seinerzeit „auf relevanten Informationen sitzen geblieben ist“. Clemens Binninger (CDU) erklärte, Thomas S. habe noch zwei andere wichtige Angaben gemacht, die im LKA ebenfalls nicht ausgewertet und an Ermittlungsbehörden in anderen Ländern übermittelt worden seien - nämlich Hinweise auf die Beschaffung von Waffen durch das untergetauchte Trio und auf eine Person, die in Baden-Württemberg mit Waffen handle. „All das ist im großen Loch des LKA versandet“, beklagte Binninger.
Edathy kritisierte gegenüber Haeberer, dass der Sachse Thomas S., der zwischen 2000 und 2009 vor allem Informationen aus der rechtsextremen Musikszene liefern sollte, überhaupt als V-Mann angeworben worden sei. Der Ausschussvorsitzende sagte, das Berliner LKA habe sich zu diesem Schritt sogar gegen die vom Dresdner LKA ins Feld geführten rechtlichen Bedenken entschlossen. Gegen S. liefen im Jahr 2000 im Rahmen eines Verfahrens gegen die rechtsextreme Musikszene Ermittlungen. Haeberer erklärte, mit der Anwerbung von S. im November 2000 nicht befasst gewesen zu sein. Nach seinen Worten erfuhr er konkret von dieser Person erst einige Wochen später im Zuge einer Dienstreisen- Abrechnung. Grundsätzlich habe er, damals als Leiter des Staatsschutzes nicht im einzelnen mit Fragen der Führung von V-Leuten zu tun gehabt, dies sei Sache untergeordneter Ebenen gewesen. Edathy kritisierte, generell sei seinerzeit der Einsatz von V-Leuten „inflationär“ gehandhabt worden.
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