Im Bundestag notiert: Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 03.05.2013
Berlin: (hib/HLE) Fischereierzeugnisse müssen vom Einzelhandel bis zum Fang rückverfolgbar sein. Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen sei Sache der Bundesländer und befinde sich noch im Aufbau, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<