Berlin: (hib/KOS) Vor allem zur Verbesserung des elektronischen Rechtsverkehrs soll das Grundbuchwesen weiter modernisiert werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/12635). Im Mittelpunkt steht die Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine "strukturierte Datenhaltung". Ein solches Datenbankgrundbuch werde zu einer effizienteren Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr führen und neue Recherche- wie Auskunftsmöglichkeiten eröffnen.