Im Bundestag notiert: genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Inneres/Antwort - 16.05.2013
Berlin: (hib/STO) In den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Bundespresseamt sind im vergangenen Jahr insgesamt 434 genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gemäß Paragraph 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes genehmigt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (