Berlin: (hib/SUK) Eine Fortentwicklung der Leistungen zur Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ist das Ziel der Bundesregierung. Ihr Gesetz zur Förderung der Prävention (17/13401) entspricht dabei dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen bereits vorgelegt haben (