Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Bundesrat legt Gesetzentwurf für die Zusammenarbeit in Europa-Angelegenheiten mit der Bundesregierung vor
Bereits im April war ein entsprechendes Gesetz zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Europaangelegenheiten (17/12816) verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates soll inhaltsgleich mit dem Gesetzentwurf des Bundestags gestaltet werden – mit Ausnahme der Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG. Außerdem muss bei dem Bundesratsentwurf berücksichtigt werden, dass die Stellung des Bundesrates und seine besonderen Mitwirkungsrechte eine besondere Ausgestaltung erfordern. Da das neue Gesetz eine Vielzahl von Änderungen beinhaltet, wird das geltende EUZBBG aufgehoben.
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