Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Abgeordnete fordern Verbesserungen beim Lärmschutz an Schienenwegen
Zudem sprechen sie sich für die beschleunigte Umrüstung der Bestandsgüterwagen vor Ablauf der festgelegten Acht-Jahres-Frist und die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Nacht aus. Auch die Forderung nach einer kurzfristigen Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich des Krankenhauses in Coswig wird unterstützt.
Der Ausschuss hatte sich am 12.April 2013 bei einem Ortstermin über die Problematik informiert. Ergebnis dessen, so heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, sei die Einschätzung, dass seitens der zuständigen Stellen das geltende Recht beachtet wurde. Gleichwohl hätten die Abgeordneten einen Eindruck davon gewinnen können, „dass vor Ort ein Lärmproblem existiert“. Daher halte man eine kritische Revision der niedrigen Priorisierung des Lärmschutzes für angezeigt. Zur Erläuterung wird darauf verwiesen, dass die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für jeden betrachteten Streckenabschnitt ermittelten Priorisierungsziffern die Reihung bestimmen, in welcher die Abschnitte, finanziert aus dem Lärmsanierungsprogramm, mit Schallschutzmaßnahmen versehen werden. Das EBA führt den Angaben zu Folge die Berechnungen anhand des ermittelten Lärms und einer Bewertung des Ausmaßes betroffener Anlieger durch.
Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, ist auch der Petitionsausschuss der Ansicht, dass der Schutz der Bürger vor Verkehrslärm ein wichtiges Anliegen und eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Akteure sei. Da derzeit ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nur bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung bestehender Schienenwege bestehe, habe die Bundesregierung mit Blick auf den Lärmschutz an der Lärmquelle ein Pilot- und Innovationsprogramm gestartet. Darin werde die Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Verbundstoff-Bremssohlen gefördert. Außerdem schaffe die Bundesregierung einen zusätzlichen Anreiz für Eisenbahnunternehmen zur Umrüstung älterer Güterwagen, indem entsprechend dem Verursacherprinzip lautere Züge höhere Entgelte für die Trassennutzung zahlen müssten. Ziel des Programmes sei es, dass bis 2020 80 Prozent der Bestandsgüterwagen umgerüstet werden.
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