Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Koalition will höhere Strafen für Genitalverstümmelung
Als Begründung wird angeführt, dass die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle. Obwohl dies vor allem in afrikanischen und einzelnen asiatischen Ländern praktiziert werde, „besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf“. Im Entwurf steht, es existierten keine gesicherten empirischen Erkenntnisse und Daten dazu, wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelungen „betroffen beziehungsweise bedroht sind“. Es gebe keine nennenswerte Anzahl entsprechender Strafverfahren .
Schon heute könnten Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Die Bekämpfung der Genitalverstümmelung solle aber weiter verstärkt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht, das in jeder Verstümmelung liege, geschärft werden. Der Schwerpunkt bei deren Bekämpfung müsse in erster Linie im präventiven und sozialen Bereich liegen, schreiben die Abgeordneten. Aber auch strafrechtlich könne ein weiterer Beitrag geleistet werden.
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