Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Innenausschuss gibt grünes Licht für Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl
Der Entwurf sieht ferner eine Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Zur Begründung verweisen die vier Fraktionen darauf, dass nach dem EU-Vertrag von Lissabon kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält. Damit seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen. Zudem zielt die Vorlage unter anderem auf eine Angleichung des Rechtsschutzes bei der Europawahl an die im „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ von 2012 getroffenen Regelungen ab.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen nahm der Ausschuss zugleich einen gemeinsamen Änderungsantrag der vier Fraktionen an. Damit soll klargestellt werden, „dass die Zurückweisung eines Wahlvorschlags durch den Bundeswahlausschuss durch die neu eröffnete, spezielle Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht nur insoweit angefochten werden kann, als das Wahlvorschlagsrecht der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung“ verneint wurde. Soweit der Wahlvorschlag aus anderen Gründen zurückgewiesen worden sei, sei die Beschwerde zum Bundeswahlausschuss statthaft.
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